Nur das ist Satzungskonform mit der GRÜNEN JUGEND und der GRÜNEN JUGEND NRW.
Antrag: | Satzungsänderung |
---|---|
Antragsteller*in: | Denise Frings |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.10.2019, 12:22 |
Antrag: | Satzungsänderung |
---|---|
Antragsteller*in: | Denise Frings |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.10.2019, 12:22 |
Vorschlag für die geänderte Satzung:
§1 Name, Sitz und Eingliederung
§2 Grundsätze
§3 Aufgaben
Die GJAC stellt sich folgende Aufgaben:
§4 Mitgliedschaft
§5 Gliederung und Aufbau
§6 Mitgliederversammlung (MV)
§7 Vorstand
Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl eines Mitglieds
des geschäftsführenden Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung
eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl des
gesamten Vorstandes.
Für zurückgetretene Beisitzer*innen können auf der nächsten MV
ebenfalls Nachfolger*innen bis zur nächsten Wahl des gesamten
Vorstandes gewählt werden.
§8 Finanzen
§9 Delegierte
Die GJAC entsendet in der Regel folgende von der MV gewählte Delegierte:
§10 Allgemeine Bestimmungen
§11 Auflösung
Schlussbestimmung
Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Beschlossen durch die MV vom 25.10.2019.
Nur das ist Satzungskonform mit der GRÜNEN JUGEND und der GRÜNEN JUGEND NRW.
Kommentare
Valentin:
"Das Recht der Gebietsverbände, gemäß § 3 Absatz (1) Satz 1 der Satzung eine eigene Wahlordnung zu beschließen, bleibt unberührt."
Die NRW-Satzung erwähnt eine entsprechende Regelung nur für den Landesvorstand. Für uns ergeben sich daraus also keine spezifischen Regelungen.
Zudem wäre bei Annahme dieses Änderungsantrags das Wahlverfahren unklar. Es wäre möglich, dass Ämter nicht besetzt werden können.