Nur das ist Satzungskonform mit der GRÜNEN JUGEND und der GRÜNEN JUGEND NRW.
Antrag: | Satzungsänderung |
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Antragsteller*in: | Denise Frings |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.10.2019, 12:23 |
Antrag: | Satzungsänderung |
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Antragsteller*in: | Denise Frings |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.10.2019, 12:23 |
Vorschlag für die geänderte Satzung:
§1 Name, Sitz und Eingliederung
§2 Grundsätze
§3 Aufgaben
Die GJAC stellt sich folgende Aufgaben:
§4 Mitgliedschaft
§5 Gliederung und Aufbau
§6 Mitgliederversammlung (MV)
§7 Vorstand
Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl eines Mitglieds
des geschäftsführenden Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung
eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl des
gesamten Vorstandes.
Für zurückgetretene Beisitzer*innen können auf der nächsten MV
ebenfalls Nachfolger*innen bis zur nächsten Wahl des gesamten
Vorstandes gewählt werden.
§8 Finanzen
§9 Delegierte
Die GJAC entsendet in der Regel folgende von der MV gewählte Delegierte:
§10 Allgemeine Bestimmungen
§11 Auflösung
Schlussbestimmung
Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Beschlossen durch die MV vom 25.10.2019.
Nur das ist Satzungskonform mit der GRÜNEN JUGEND und der GRÜNEN JUGEND NRW.
Kommentare
Valentin:
Allerdings bindet uns die Bundessatzung an die NRW-Satzung, die nur geheime Personenwahlen vorsieht. Vermutlich müssen wir das also aus der NRW-Satzung übernehmen, obwohl es sich dort zunächst nur auf Wahlen innerhalb der GJ NRW bezieht.