Korrektur
Antrag: | Satzungsänderung |
---|---|
Antragsteller*in: | Tommy |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 18.10.2019, 19:50 |
Antrag: | Satzungsänderung |
---|---|
Antragsteller*in: | Tommy |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 18.10.2019, 19:50 |
Vorschlag für die geänderte Satzung:
§1 Name, Sitz und Eingliederung
§2 Grundsätze
§3 Aufgaben
Die GJAC stellt sich folgende Aufgaben:
§4 Mitgliedschaft
§5 Gliederung und Aufbau
§6 Mitgliederversammlung (MV)
§7 Vorstand
Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl eines Mitglieds
des geschäftsführenden Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung
eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl des
gesamten Vorstandes.
Für zurückgetretene Beisitzer*innen können auf der nächsten MV
ebenfalls Nachfolger*innen bis zur nächsten Wahl des gesamten
Vorstandes gewählt werden.
§8 Finanzen
§9 Delegierte
Die GJAC entsendet in der Regel folgende von der MV gewählte Delegierte:
§10 Allgemeine Bestimmungen
§11 Auflösung
Schlussbestimmung
Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Beschlossen durch die MV vom 25.10.2019.
Korrektur
Kommentare