Wichtig ist es in diesem Kontext zur Erläutern, dass bei einer Neuwahl des Amtes innerhalb der betroffenen Periode, das neugewählte Amt auch nur bis zur Vollendung der Periode gilt. Somit muss das Amt bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, wo der gesamte Vorstand neu gewählt wird, erneut gewählt werden.
Antrag: | Satzungsänderung |
---|---|
Antragsteller*in: | Tommy |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 18.10.2019, 20:13 |
Kommentare
Michel:
Können wir Wörter wie „turnusgemäß“ weglassen? Das macht aus meiner Sicht die Satzung nur unnötig unverständlich.