Erklärung erfolgt mündlich.
(Die Änderungen sind angelehnt an die Satzung der GJ NRW, §1.1 und an der Satzung der GJ Köln §1 )
Antrag: | Satzungsänderung |
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Antragsteller*in: | Tommy |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 18.10.2019, 20:35 |
Vorschlag für die geänderte Satzung:
Die GJAC ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Aachen. Als solche verfolgt die GJAC Ziele, die denen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Aachen ähneln, vertreten allerdings unabhängig derer ihre Meinungen.
Die GJAC organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie, darf jedoch dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.
Vorschlag für die geänderte Satzung:
§1 Name, Sitz und Eingliederung
Die GJAC ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Aachen. Als solche verfolgt die GJAC Ziele, die denen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Aachen ähneln, vertreten allerdings unabhängig derer ihre Meinungen.
Die GJAC organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie, darf jedoch dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.
§2 Grundsätze
§3 Aufgaben
Die GJAC stellt sich folgende Aufgaben:
§4 Mitgliedschaft
§5 Gliederung und Aufbau
§6 Mitgliederversammlung (MV)
§7 Vorstand
§8 Finanzen
§9 Delegierte
Die GJAC entsendet in der Regel folgende von der MV gewählte Delegierte:
§10 Allgemeine Bestimmungen
§11 Auflösung
Schlussbestimmung
Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Beschlossen durch die MV vom 25.10.2019.
Erklärung erfolgt mündlich.
(Die Änderungen sind angelehnt an die Satzung der GJ NRW, §1.1 und an der Satzung der GJ Köln §1 )
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